Allgemeine Geschäftsbedingungen der Think5 GmbH

  1.   Geltungsbereich

1.1   Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und der Think5 GmbH (nachfolgend: „Think5“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende  Bedingungen des Bestellers werden von Think5 grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn die Anerkennung erfolgt ausdrücklich und in Schriftform.

1.2   Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und Think5, wenn es sich bei dem Besteller um eine gewerblich handelnde natürliche oder juristische Person handelt und die Bestellung im Rahmen dieser gewerblichen Tätigkeit erfolgt. Think5 vertreibt seine Waren ausschließlich an solche gewerblich handelnden Besteller. Der Besteller sichert zu, dass dies auf ihn zutrifft. Sofern ein Besteller unter Vorspiegelung einer angeblichen – tatsächlich nicht bestehenden – gewerblichen Tätigkeit eine Bestellung bei Think5 tätigt, steht Think5 das Recht zu, die Bestellung zu stornieren. Die gewerbliche Tätigkeit des Bestellers ist von Think5 vorausgesetzte Bedingung für einen wirksamen Vertragsschluss.

  1.   Vertragsschluss

2.1   Die vom Besteller telefonisch oder schriftlich abgegebene Bestellung von Waren stellt das Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages an Think5 dar.

2.2  Think5 nimmt das Vertragsangebot des Bestellers an, indem es die bestellten Waren an den Besteller versendet oder diese ab Lager abholt. Erst mit Versendung der Waren oder bei Abholung kommt der Vertrag zwischen Think5 und dem Bestellerzustande. Think5 übersendet dem Besteller vorab eine schriftliche Auftragsbestätigung. Sollten einzelne Produkte der Bestellung in der Auftragsbestätigung nicht aufgeführt sein und von Think5 auch nicht versandt werden, kommt über diese kein Kaufvertrag zwischen den Parteien zustande. Von dem Erfordernis einer Bestellbestätigung durch Think5 kann im Einzelfall mit Zustimmung des Bestellers abgesehen werden.

2.3   Zusammen mit der Ware versendet Think5 an den Besteller eine schriftliche Rechnung, aus der sich der vom Besteller zu entrichtende Betrag, ggf. die Umsatzsteuer und alle weiteren erforderliche Angaben ergeben.

2.4   Der Besteller kann aus dem Umstand, dass Think5 möglicherweise bestimmte Produkte zu bestimmten Zeitpunkten nicht vorrätig hat und sie aus diesem Grund nicht versenden kann, keine Ansprüche gegen Think5 herleiten.

  1.   Lieferung

3.1   Sofern nicht ausdrücklich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Waren ab dem Lager von Think5 an die vom Besteller angegebene Adresse. Ab einem Bestellungspreis in Höhe von € 3500,00 bei Kunden aus Deutschland übernimmt Think5 die Kosten für die Verpackung und den Versand der Waren. Think5 wählt die Versandart und gegebenenfalls den Frachtführer aus. Die ggf. vom Besteller aus Deutschland zu übernehmenden Verpackungs- und Versandkosten (Bestellung unter € 3500,00) wird Think5 dem Besteller im Einzelfall mitteilen.

Ab einem Bestellungswert in Höhe von € 500,00 bei Kunden aus dem Ausland beliefert Think5 diese, sofern nicht ausdrücklich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist, gegen Vorkasse ab dem Lager von Think5 an die vom Besteller angegebene Adresse.

3.2   Think5 ist berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen aufzuteilen.

3.3   Sämtliche Angaben auf der Homepage oder in den Katalogen von Think5 zur Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung von Produkten sind ungefähre Richtwerte und stellen keine verbindlichen Lieferzusagen oder – zeitpunkte seitens Think5 dar. Sollte Think5 nach Eingang einer Bestellung feststellen, dass das bestellte Produkt nicht oder nicht sofort verfügbar ist, wird Think5 den Besteller hierüber im Rahmen der Bestellbestätigung informieren. Ist seitens Think5 gegenüber dem Besteller ausnahmsweise die Lieferung eines Produktes vorab fest zugesagt worden und ist das Produkt dennoch nicht verfügbar, ohne dass dies auf ein Verschulden von Think5 zurückzuführen wäre (z. B. Verschulden des Lieferanten), ist Think5 nicht zur Lieferung verpflichtet. Sie wird den Besteller in diesem Fall umgehend informieren.

3.4   Ist eine Lieferung an den Besteller nicht möglich und ist dies auf sein Verschulden zurückzuführen (nicht unter der angegebenen Lieferadresse angetroffen, trotz vorheriger Lieferankündigung), trägt der Besteller die Kosten des erfolglosen Anlieferversuchs.

3.5   Für Bestellungen gilt ein Mindestbestellwert in Höhe von € 250,00 netto. Für den Fall, dass Think5 freiwillig eine Bestellung entgegen nimmt, deren Volumen unter dem Mindestbestellwert liegt, oder unterhalb der jeweils angegebenen Mindestbestellmengen, so hat der Besteller neben den Verpackungs- und Versandkosten auch die Bearbeitungskosten zu bezahlen. Hierfür wird eine Aufwandspauschale in Höhe von € 9,50 pro Bestellung erhoben.

  1.   Transport, Gefahrübergang

4.1   Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der bestellten Waren geht auf den Besteller in dem Moment über, wenn Think5 die Waren an den Frachtführer übergibt. Ab diesem Zeitpunkt bleibt der Besteller auch im Falle des Untergangs oder der Verschlechterung der bestellten Waren zur Gegenleistung verpflichtet. Dies gilt auch für Fälle des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der bestellten Waren. Dies gilt nicht, wenn Think5 den Untergang oder die Verschlechterung der bestellten Waren grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

4.2   Zur Sicherung möglicher Schadensersatzansprüche gegenüber dem Frachtführer hat der Besteller die Ware bei Erhalt unverzüglich auf äußere Transportschäden oder Fehlmengen zu untersuchen. Schadensfälle hat er auf dem Frachtbrief zu vermerken und Think5 unverzüglich per Telefax/email zu unterrichten. Unterlässt der Besteller fahrlässig erforderliche Maßnahmen zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen gegen über dem Frachtführer, entfallen eventuelle Ansprüche, die er möglicherweise in diesem Zusammenhang gegenüber Think5 haben könnte.

  1.   Zahlung, Verzug

5.1   Von Think5 in Rechnung gestellte Beträge sind vom Besteller immer ab Abholung oder Vorkasse zu begleiche.

5.2   Wechsel werden von Think5 nur im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung angenommen. Einen Anspruch hierauf hat der Besteller nicht.

5.3   Erfolgt die Bezahlung des Rechnungsbetrages nicht innerhalb des Zahlungsziels, gerät der Besteller in Verzug. Die Forderungen von Think5 sind in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen.

  1.   Mängelrechte

6.1   Der Besteller hat jede Lieferung von Waren von Think5 unverzüglich nach Eingang sorgfältig und vollständig auf eventuelle Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel oder Fehlmengen hat der Besteller innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Zugang der Ware in Textform unter Angabe des Lieferscheins und der Rechnung gegenüber Think5 zu rügen. Verletzt der Besteller seine Rügeobliegenheit, gilt die Lieferung als genehmigt und der Besteller kann wegen erkennbarer Mängel oder Fehlmengen keine Ansprüche geltend machen. Für die Existenz und den rechtzeitigen Zugang der Mängelrüge ist der Besteller beweispflichtig.

6.2   Verdeckte Mängel hat der Besteller unverzüglich nach ihrer Entdeckung gegenüber Think5 nach Maßgabe der Ziff. 6.1 zu rügen. Anderen falls entfallen seine Mängelansprüche nach Maßgabe der Ziff. 6.1.

6.3   Die Ziff. 6.1 und 6.2 gelten nicht in Fällen, in denen Think5 den Mangel gegenüber dem Besteller arglistig verschwiegen hat.

6.4   Nur dem Besteller selbst stehen gegenüber Think5 Mängelansprüche zu. Diese sind nicht an Dritte abtretbar.

6.5   Für den Fall, dass die Rücksendung von Waren an Think5 erforderlich sein sollte, hat der Besteller zunächst Rücksprache mit Think5 zu halten und die für die Rücksendung erteilten Weisungen zu beachten.

  1.   Eigentumsvorbehalt

7.1   Think5 behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung   einschließlich etwaiger Wechsel, durch den Besteller vor.

7.2   Noch dem Eigentumsvorbehalt unterfallende Ware darf der Besteller im Rahmen seines Geschäftsbetriebes an Dritte weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt an Think5 ab, die diese Abtretung annimmt. Für den Fall, dass der Wert der solchermaßen abgetretenen Forderung den Wert der Forderung von Think5 gegenüber dem Besteller aus der Lieferung um mehr als 20% übersteigt (Übersicherung), hat der Besteller dies Think5 anzuzeigen. Diese gibt den übersichernden Teil der Forderung sodann frei. Für das Vorliegen und die Höhe der Übersicherung ist der Besteller darlegungs- und beweispflichtig.

7.3   Der Besteller ist verpflichtet, den bestehenden Eigentumsvorbehalt gegenüber jedem Dritten, der möglicherweise in diesem Zusammenhang Ansprüche irgendwelcher Art haben könnte, in Kenntnis zu setzen.

  1.   Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

8.1   Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Think5 unbestritten sind.

8.2   Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

  1.   Sonstiges

9.1   Auf den Vertrag zwischen Think5 und dem Besteller ist ausschließlich deutsches Sachrecht anwendbar. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. INCOTERMS sind zwischen den Parteien gesondert und schriftlich zu vereinbaren, um wirksam Vertragsbestandteil zu werden. Es gilt die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung.

9.2   Erfüllungsort für Warenlieferungen und Warenrücksendungen ist die Versandstelle von Think5. Erfüllungsort für Zahlungen des Bestellers ist der Sitz der Think5 GmbH in Hückelhoven. Für alle gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Think5 und dem Besteller wird – soweit rechtlich möglich – als örtlicher Gerichtsstand Hückelhoven vereinbart.

9.3   Liefert Think5 Waren auf Wunsch des Bestellers ins Ausland, hat der Besteller etwa bestehende Ausfuhrbestimmungen und – beschränkungen in Erfahrung zu bringen und zu beachten. Erfolgt der Versand der Waren auf Wunsch des Bestellers unverzollt, haftet der Besteller für etwaige Forderungen der Zollbehörden und stellt Think5 gegebenenfalls im Innenverhältnis von diesen Forderungen frei.

 

Stand: September 2019 (Version 1.2)